Leider lässt sich im Hinblick auf die rastlose und kaum mehr überschaubare Tätigkeit des Gesetzgebers die an dieser Stelle geführte Dokumentation aus Praktikabilitätsgründen nicht fortführen.
Wir bringen jedoch nachfolgend einen Link zum BUNDES- GESETZBLATT, unter dem Sie die neuen (aber auch ältere) Gesetze im Wortlaut kostenlos ab 2002 nachsehen können.
Vor der Nutzung müssen Sie sich allerdings unter Neuanmeldung kostenlos für den Teil II registrieren. Ein Ausdruck der gefundenen Texte ist jedoch leider nur mit dem kosten- pflichtigen Teil I auf der linken Seite der Homepage möglich.