Außergerichtliche Tätigkeit
Außergerichtliche Tätigkeit rechnen wir nach Absprache entweder nach dem RVG (vergl. Menüpunkt Kosten) oder nach Vereinbarung auf Zeithonorarbasis ab, zu einem Stundensatz von derzeit 300,-- € zzgl. Auslagen und gesetzl. MwSt.
Gerichtliche Tätigkeit Gerichtliche Tätigkeit rechnen wir regelmäßig nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Diese berechnen sich nach der Höhe des Streitwertes, vergl. Unterpunkt KOSTEN / Streitwerte . Wir arbeiten mit allen am Markt tätigen Rechtschutzversicherern zusammen und sind gegebenfalls gerne auch bei der Auswahl eines geeigneten Prozessfinanzierers behilflich.
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