Nachstehend noch ein Link, unter der der Kollege RA Henning Wüst ein von ihm selbst programmiertes Kostenberechnungsprogramm nach RVG kostenlos anbietet: http://www.juratrain.de/software.html. Nach unseren Erkenntnissen muss wohl jeweils auch dann das Feld "Quote" per Hand ausgefüllt werden, wenn diese schon im Gebührentatbestand vermerkt ist.