Sie sind hier: Fallstricke im Recht Kündigung im Mietrecht bei Zahlungsverzug  
 FALLSTRICKE IM RECHT
Ausschlussfristen im Arbeitsrecht
mehrere Kündigungen u. Küschu-Klage
Kündigung im Mietrecht bei Zahlungsverzug
Aussage im Straf/Owi-Verfahren?
Sicherung von Beweisen
Zustellung
Fristen bei Reisemängeln
Räumungs.- und Zahlungsklage

KÜNDIGUNG IM MIETRECHT BEI ZAHLUNGSVERZUG
 

Bei mietrechtlichen Kündigungen wegen Zahlungsverzug dürfte nach der neuesten BGH-Rechtsprechung nun zwar als gesichert gelten, dass bei klaren und einfachen gelagerten Sachverhalten im Kündigungsschreiben die Mietrückstände nicht nochmals einzeln spezifiziert werden müssen.

Dies gilt jedoch nicht, wenn sonstige Schuldpositionen wie z.B. Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen hinzukommen, da dann bei der bloßen Angabe des Gesamtschuldsaldos nicht erkennbar ist, auf welchen Rechtsgrund die Einzelforderungen beruhen, wann diese jeweils fällig sind, etc.

Jedenfalls in der letztgenannten Konstellation sollte daher die einzelnen Rückstände einzeln aufgeführt werden, ansonsten eine nur auf ein Gesamtsaldo ausgesprochenen fristlose Kündigung unwirksam sein kann.