Neben den unter Achtung Fristen ! aufgeführten Fristen gilt es insbesondere auch etwaige einzelvertraglich vereinbarte oder durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag geregelte Ausschluss- oder Verfallsfristen im Auge zu behalten und in der jeweils festgelegten Form einzuhalten, ansonsten mit dem Verlust der Rechte auch schon weit vor Ablauf der zivilrechtlichen Verjährungsfristen gerechnet werdfen muss.
Zu beachten ist weiter, dass die Ausschlussfristen einstufig oder zweistufig ausgestaltet sein können, wobei im letzteren Fall sogar 2 Fristen zu wahren sind.