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 ARBEITSRECHT
Ansprüche nach dem BundesurlaubsG
Arbeitsmarktreformen zum 01.01.2004
Achtung Fristen !
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Mehrere Kündigungen
Neue Abfindungsregeln
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ACHTUNG FRISTEN UND AUSSCHLUSSLAUSELN
 
Ereignis  Frist  Gesetz 
     
Kündigungsschutzklage   3 Wochen   § 4 KSchG  
Kündigungssfrist bei fristloser Kündigung  2 Wochen  § 626 II BGB 
Verjährungsfrist bei Verletzung eines Wettbewerbsverbotes innerhalb eines Arbeitsverhältnisses  3 Monate  61 II HGB 
Ruhen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Nach Ablauf der Frist gilt die Klage für zurückgenommen!  6 Monate  54 V ArbGG 
Tarifvertragliche Ausschlußklauseln oder Verfallsfristen, auch bei für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen. Von Amts wegen zu beachten  je nach Tarifvertrag  die jeweils maßgeblichen Tarifverträge 
Frist bei Befristungen, die auch dann für die Fälle gilt, wenn die Befristung nicht auf dem Beschäftigungsförderungsgesetz beruht.  3 Wochen  1 BeschFG 
Geltendmachung des Urlaubs so rechtzeitig, dass der Resturlaub noch im laufenden Jahr genommen werden könnte.    7 III BundesurlaubsG