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 ARBEITSRECHT
Ansprüche nach dem BundesurlaubsG
Arbeitsmarktreformen zum 01.01.2004
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NEUE ABFINDUNGSREGELN

Neue Abfindungsregeln

  bis Ende 2003  seit 2004 
allg. Freibetrag  8181 €   7200 €  
ab 50 Jahren bei Betriebsangehörigkeit von mindestens 15 Jahren   10226 €   9000 €  
ab 55 Jahren bei einer Betriebsangehörigkeit von mindestens 20 Jahren   12271 €   11000 €