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Neue Abfindungsregeln
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Ansprüche nach dem BundesurlaubsG
Arbeitsmarktreformen zum 01.01.2004
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NEUE ABFINDUNGSREGELN
Neue Abfindungsregeln
bis Ende 2003
seit 2004
allg. Freibetrag
8181 €
7200 €
ab 50 Jahren bei Betriebsangehörigkeit von mindestens 15 Jahren
10226 €
9000 €
ab 55 Jahren bei einer Betriebsangehörigkeit von mindestens 20 Jahren
12271 €
11000 €