Frage? Worum handelt es sich bei dem sogg. Quotenvorrecht in Verkehrsunfallsachen?
Antwort: Es geht - vereinfacht gesagt - im Zusammenhang der folgenden (sogg. kongruenten) Schadenspositionen um eine Begünstigung des Unfallbeteiligten, der am Unfall eine Mitschuld trägt und Kasko versichert ist.
Fahrzeugschaden
merkantile Wertminderung
Abschleppkosten
Sachverständigenkosten
Bei einer Inanspruchnahme seines Kaskoversicheres braucht sich der (am Unfall mitschuldige) Geschädigte den insoweit stattfindenden Überganges seiner diesbezüglichen Ersatzansprüche an den Kaskoversicherer von der gegenerischen Versicherung nicht voll entgegenhalten lassen, sondern bleibt gegenüber dieser bezüglich der genannten Positionen bis zur Gesamthöhe der jeweiligen Schadenspositionen anspruchsberechtigt. Es findet somit eine nicht unerhebliche Besserstellung des kasko- versicherten Geschädigten statt, die allerdings bei den nicht kongruenten Schadenspositionen wie Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten endet.