Sie sind hier: Aus der Praxis Verkehrsrecht Aussage vor der Polizei  
 VERKEHRSRECHT
Aussage vor der Polizei
Fahrverbot u. 4. Monatsfrist
Owi und mehrere Verkehrsverstöße
Immer auch den Halter verklagen?
Quotenvorrecht
Klageantrag bei Teilzahlungen der Versicherung
Schadensersatz und MwSt
Auslandsführerschein
Reparaturkosten höher als Wiederbeschaffungswert
Chancenverbesserung bei der MPU
Links zur Punkteabfrage, Bußgeldkatalog u.a.
 AUS DER PRAXIS
Arbeitsrecht
EDV-und IT Recht
Erbrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht

AUSSAGE VOR DER POLIZEI
 
Frage ? Ist es - z.B. bei einem Verkehrsunfall- sinnvoll, gleich gegenüber der Polizei auszusagen, insbesondere wenn man meint im "Recht" zu sein und vielleicht sogar fürchtet; sich durch Schweigen verdächtig zu machen, auch wenn keine Verpflichtung zu einer Aussage besteht?
Antwort: In aller Regel nein! Eine spontane Aussage wird im ordnungswidrigkeiten- und strafrechtlichen Bereich nur äußerst selten nutzen, jedoch sehr häufig schaden! Einerseits wird der juristische Laie die Sach - und Rechtslage ad hoc nicht immer richtig beurteilen und zum anderen ist es später nur noch sehr schwer möglich, eine unbedachte oder ungeschickt formulierte Aussage im nachhinein zu korrigieren. In den meisten Fällen ist es daher vorzuziehen, eine Aussage erst für einen späteren Zeitpunkt anzukündigen, und zuvor Akteneinsicht zu nehmen, zumal in der Praxis Polizei und Staatsanwaltschaft nicht immer mit gleichgroßer Intensität die entlastenden Aspekte ermitteln wie die belastenden. Vergl. hierzu auch Unterpunkt Aussage im Straf/Owi-Verfahren?