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SCHADENSERSATZ UND MWST

Schadensersatz und MwSt

Während nach altem Recht bei einem Verkehrsunfall auch bei der sogg. fiktiven Abrechnung nach Gutachten vom Schädiger bzw. dessen Versicherung die Mehrwertsteuer zu erstatten war, gilt dies nach der Reform des Schadensersatzrechtes nicht mehr. (Böse Zungen behaupten, dass hier die Lobbyisten der Versicherungswirtschaft Überstunden gemacht haben sollen.)

Die MwSt wird nunmehr nur noch dann erstattet, wenn tatsächlich die Reparatur als umsatzsteuerpflichtiges Geschäft stattgefunden hat.

Allerdings sind hier verschiedenen Einzelkonstellationen zu unterscheiden, was den Rahmen einer Homepage sprengen würde.

Es mag jedoch neben der rechtsdogmatischen Zweifeln an der neuen Regelung die zunehmende Tendenz des Gesetzgebers beklagt werden, im Rahmen angeblicher Vereinfachungen die Dinge bis zur Unhantierbarkeit zu komplizieren.

Der Verfasser und viele seiner Kollegen hätten sich zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn schlichtweg nicht vorstellen können, dass die früher unproblematische Frage der Mehrwertsteuererstattung nun in ihren Verästelungen nur noch mit einem 154-seitigen Spezialwerk "Die Mehrwertsteuer beim Fahrzeugschaden" sicher gelöst werden kann, (wobei allerdings wohl bei weitem nicht alle Gerichtsbibliotheken über diesen Titel verfügen dürften).