Frage? Ist bei einem Führerscheinentzug das Fahren mit einem Auslandsführerschein im Inland zulässig?
Antwort: Nein. Auch mit einem ordnungsgemäß erworbenen Auslandsführerschein darf in Deutschland i.d. Regel solange kein Fahrzeug geführt werden, wie durch eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (§ 4 IIb Int. Kfz-VO).
Nach der Regelung des § 25 II 2 StVG beginnt die Monatsfrist eines Fahrverbots erst dann zu laufen, wenn sich alle abzugebenen Führerscheine in amtlicher Verwahrung befinden. Im übrigen setzt die Gültigkeit einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis im Inland voraus, daß der Führerscheininhaber im Zeitpunkt des Erwerbs für mindestens 185 Tage ununterbrochen seinen ständigen Aufenthalt im Ausland gehabt haben muß.